AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Berlin, Weißens./Schwan. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor, Beweisfoto ergab 90 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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