Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Mobiltelefon gehalten wurde in Köln, auf der A 59, bei km 9,000, RF Königswinter. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 125,00 € erhöht wegen Voreintragungen.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bußgeldbescheid wurde durch Bußgeldstelle Stadt Köln erlassen.

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