Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 18.10.2015 auf der BAB 14, Richtungsfahrbahn Dresden, km 90.9 um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 145 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.