Der Abstandsverstoß erfolgte in Idstein, auf der BAB 3, bei km 130,400, FR Köln. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h der erforderliche Abstand von 44,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Video-Band-Aufzeichnung.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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