Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 13509 Berlin, auf der BAB 111 Nord, in Höhe AS Holzhauer Straße, Nord um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 84 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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