In der Gemeinde Gundersheim, auf der A 61 Höhe km 331,1, FR Süd wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
41 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät Vitronic Trailer 171 km/h, bei zulässigen 170 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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