Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, im Bereich von km 74,3, Aachen / Leipzig-Dresden um 36 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz
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