Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Seelze, OT Lohnde, auf der B 441, zwischen km 12,5 – 12,6, in Richtung Wunsdorf . Beweismittel: Frontfoto, Messung mit Leivtec XV3

Verstoß gegen:  § 19 OWiG, § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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