Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, mittlere Spur außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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