Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 66779, Kelkheim Taunus, auf der B 519, Ausfahrt Hornau, FR Königstein um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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