Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Bad Salzuflen, auf der L 712n, Ostwestfalenstraße, FR Bielefeld, bei der Auffahrt A 2, Ostwestfalen-Lippe um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 86 km/h. Beweismittel: Traffipax Traffiphot S mit Smart-Camera IV, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe

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