Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften mit Sattelzug wurde in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg  mit 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel:  Messung mit Traffipax TPH-S, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von übersandt.

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