Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dornstadt, auf der BAB 8, bei km 124,300, Stuttgart – München mit 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab mit Beweisfoto 114 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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