Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stadt Grünberg, auf der Rabenaustr. ggü. HNR 2, FR Grünberg um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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