Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 49525, Lengerich/NRW, auf der L 555, Ladberger Straße, i.H. Gaststätte Beumer-Stöppel um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt

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