Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 48 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung Traffipax TPH-S mit Foto ergab 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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