Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der B 521, Höhe Heiligenstock, Richtung Frankfurt am Main die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 83 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main
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