Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 29.02.2016 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, BAB 7, km 149,6, Rtg. Norden um 24 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung 84 km/h und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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