Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Königsteiner Straße, Höhe Nr. 86b die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main

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