Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Ostenfeld, auf der L 37, Höhe Wildwechsel, Höhe Haus-Nr. 4 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 128 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 58 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandt.
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