Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,702, Fahrtrichtung Rüdesheim um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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