Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 72141, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, bei km 0,0, FR Stuttgart, Höhe Bullenbank ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Traffipax, Traffiphot-S und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandt.
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