Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Ostparkstraße, geg. 67 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 51 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main
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