Der Abstandsverstoß erfolgte in Willich, auf der A 44, bei km 71,900, Aachen. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h der erforderliche Abstand von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS-Messung.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen
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