Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 7 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Induktionsschleifenmessung festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main
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