Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Malchow, im Gewerbegebiet, auf der Lindenallee, Richtung L 20 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 53 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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