In 75242,  Neuhausen-Schellbronn, auf der Hohenwarter Str. i. H: Anwesen Nr. 9, Fahrtrichtung Hohenwart wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit SpeedoPhot RADAR mit Foto 71 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landratsamt Enzkreis übersandte Anhörung

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