Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Frankfurt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 142 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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