Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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