Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Neustadt, OT Averhoy, auf der L 193, bei km 8,8, Richtung Basse ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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