Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Neustadt, auf der B 6, Abschnitt 400, Station 2,0 – 2,2, Richtung Nienburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 132 km/h mit mit Messgerät Multanova VR 6 F mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover
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