Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, im Bereich von km 51,9, zw. Potsdam und Frankfurt/O, in Fahrtrichtung Frankfurt/0 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 mit Beweisfoto 124 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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