Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Viernheim, auf der Bundesautobahn A 6, bei km 557,7, FR Kaiserslautern. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät 84 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel eröffnete Bußgeldverfahren
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