Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 26 km/h AD Barnim, Ast A 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Berlin, Weißens./Schwan. überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor mit Beweisfoto 86 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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