Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder um 52 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor und Beweisfoto 132 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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