Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 26 km/h überschritten in 68723, Gem. Plankstadt, B 535, Abf. Schwetz.-Zentrum, km 0,8, Rtg. MA überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 96 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis eröffnete Bußgeldverfahren

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