Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 23 km/h in Dieblich, BAB 61, km 235,450, Gem. Dieblich, FR Köln überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtschrankenmessung mit Foto 153 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) eröffnete Bußgeldverfahren

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