Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 29 km/h in Dresden, Loschwitzer Brücke, aus Ri. Körnerplatz, in Richtung Schillerplatz überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC digital mit Frontfoto 59 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Dresden eröffnete Bußgeldverfahren

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