Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 27 km/h in Hamweddel, Dorfstraße, L 126 überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtschrankenmessung mit Foto 57 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: eröffnete Bußgeldverfahren

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