Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h um 21 km/h in Moers-Schwafheim, Länglingsweg i.H. Nr. 58, FR Römerstraße überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar TS350 mit Foto 41 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Moers eröffnete Bußgeldverfahren
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