Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38,5, i. R. Rostock um 36 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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