Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Giengen, 89537, Gemeinde Giengen, auf der B 492 / Einmündung L 1079 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 91 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES3.0 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Gingen An der Brenz

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