Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Wildeck, auf der BAB 4, in Höhe km 340,430, Kirchheim – Dresden um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt und mit Eröffnung eines Bußgeldverfahrens verfolgt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 110 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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