Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschn. 251, bei km 0,775, Auffahrt Spandau zu A 10, in FR AS Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 93 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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