Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h wurde außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, bei km 51,9, zw. Potsdam und Frankfurt/O. in Richtung Frankfurt/O., bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab mit Beweisfoto 126 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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