Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2 , bei km 22,2, in FR Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 160 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h mit Beweisfoto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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