Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Waldenburg-Hohenlohekreis, auf der BAB 6, bei km 669,400, Nürnberg – Mannheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 143 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Poliscan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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