Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hilden, auf der BAB 3, bei km 108,820, FR Köln begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PSFM1 mit Frontfoto 99 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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