Auf der Bundesautobahn A 60, in der Gemeinde Mainz, Höhe km 15,1, Fahrtrichtung Bingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ESO ES3.0 97 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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