Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln um 46 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 146 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung, Videobandaufzeichnung, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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